Aktuelles

Regeln und Hygienemaßnahmen für die Durchführung von Sporteinheiten in Zeiten des Corona Virus TV Schwanewede vom 1903 e.V.

Ziel muss es sein, sich nach den jeweils geltenden Corona-Richtlinien des Landes Niedersachsen zu treffen und zu bewegen. Nur so kann ein eingeschränkter Trainingsbetrieb mit bestem Wissen und Gewissen wieder aufgenommen werden.

 

Wer sich nicht an die folgenden Regeln halten kann oder möchte, muss dem gemeinsamen Trainingsbetrieb leider fernbleiben und weiterhin individuell trainieren.

 

  1. Teilnahme

Es darf niemand am Trainingsbetrieb teilnehmen, der sich krank fühlt, Fieber hat oder Anzeichen bzw. Symptome einer Corona-Infektion oder Grippe zeigt.

Vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen sind alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Kontakt zu einer Person mit gesichertem Nachweis einer Corona Infektion hatten oder bei denen der Virus selber innerhalb der letzten 14 Tage nachgewiesen wurde.

An dieser Stelle ist eine sehr hohe Verantwortung und Selbstdisziplin notwendig.

Sportler/innen mit regelmäßigem Kontakt zu Risikopatienten sollten dem Training fernbleiben und individuell trainieren.

Vor jeder Trainingseinheit werden alle Sportler/TN auf der Anwesenheitsliste registriert.

 

  1. Treffen

Beim Betreten der Halle und in Durchgangsbereichen darf es nicht zu Staus kommen. Unterschiedliche Gruppen sollten sich in den Hallen/auf dem Trainingsgelände nicht begegnen.

Es ist ein Mundschutz in den Turn- und Sporthallen zu tragen und darf nur bei den sportlichen Betätigungen abgelegt werden.

Der Abstand von 2m sollte eingehalten werden.

Es stehen Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung. Das Duschen nach dem Sport muss Zuhause erfolgen.

Die Benutzung der Toiletten ist unter Beachtung der Abstandsregelung und der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen möglich.

 

 

  1. Trainingsbetrieb

Nach Möglichkeit benutzt jeder Sportler/TN sein eigenes Trainingsmaterial, für dessen Desinfektion jeder selbst verantwortlich ist. Bereitgestelltes Material muss vor und nach der Benutzung desinfiziert werden.

Eingetragen am: 07.06.2021